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MWST-EXPERTE
Was ist die MWST und wie funktioniert die MWST-Abrechnung?
Die MWST (Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, die auf den Grossteil der von Schweizer Unternehmen erbrachten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Konkret erheben Unternehmen die MWST auf ihren Verkäufen und können die auf ihren geschäftlichen Einkäufen bezahlte Vorsteuer in Abzug bringen. Die Differenz zwischen der erhobenen MWST und der abziehbaren Vorsteuer wird anschliessend mittels einer MWST-Abrechnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung deklariert und abgeliefert. Ein gutes Verständnis dieses Mechanismus ist entscheidend, da jeder Berechnungsfehler oder jede fehlerhafte MWST-Deklaration zu Korrekturen, Zinsen oder Steuersanktionen führen kann. Deshalb muss die MWST-Abrechnung mit Sorgfalt und auf der Grundlage einer aktuellen Buchhaltung erstellt werden.
Wer ist in der Schweiz MWST-pflichtig?
In der Schweiz betrifft die MWST den Grossteil der Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Steuerpflicht hängt hauptsächlich vom erzielten Umsatz und von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab.
Müssen Sie sich bei der Firmengründung für die MWST anmelden?
Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Anmeldung zur MWST nicht automatisch erforderlich. Sie hängt von Ihrer Umsatzprognose und Ihrem Geschäftsmodell ab.
Welche MWST-Sätze gelten in der Schweiz (ab) 2024?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende MWST-Sätze:
Normalsatz 8,1 %
Dieser gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschliesslich Gebrauchsgüter wie Kleidung, elektronische Geräte, Gastronomiedienstleistungen, IT-Dienstleistungen usw.
Sondersatz 3,8 %
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen gilt für Übernachtungen mit Frühstück, auch wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird.
Reduzierter Satz 2,6 %
Dieser Satz gilt für bestimmte lebensnotwendige Waren und Dienstleistungen, wie grundlegende Lebensmittel, verschreibungspflichtige Medikamente, Zeitungen und Zeitschriften sowie den öffentlichen Verkehr.
MWST-Befreiung 0,0 %
In der Schweiz profitieren bestimmte Waren und Dienstleistungen von einer Befreiung von der Mehrwertsteuer (MWST). Diese Befreiung betrifft insbesondere Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfte, Finanztransaktionen, medizinische Leistungen, Bildungsdienstleistungen, den Verkauf und die Vermietung von Bauland, Immobilientransaktionen sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen der Schweizerischen Post. Auch soziale und kulturelle Dienstleistungen von gemeinnützigen Organisationen sind steuerbefreit. Schweizer Unternehmen, die Waren exportieren, können ebenfalls von dieser MWST-Befreiung profitieren und bleiben dadurch auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig.
Den für meine Tätigkeit geltenden MWST-Satz prüfenDie Methoden und Arten der Schweizer MWST-Abrechnung
Für eine korrekte MWST-Abwicklung in der Schweiz ist es wichtig, zwischen der MWST-Berechnungsmethode (die bestimmt, wie viel geschuldet ist) und der Art der MWST-Deklaration (die bestimmt, wann die Steuer fällig wird) zu unterscheiden. Diese Wahl hat einen direkten Einfluss auf die Komplexität Ihrer Buchhaltung und auf Ihre verfügbaren Liquiditäten.
1. Die zwei Berechnungsmethoden (das «Wie viel»)
Die Methode bestimmt, wie der Nettobetrag berechnet wird, den Sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) schulden:
Effektive Abrechnung
Die effektive Methode: Dies ist die Standardmethode. Sie stellen Ihren Kunden die effektive MWST in Rechnung und ziehen gleichzeitig die auf Ihren geschäftlichen Einkäufen bezahlte Vorsteuer ab. An die ESTV bezahlen Sie nur die Differenz. Vorteil: Ideal, wenn Sie viele Investitionen oder Aufwendungen haben (Wareneinkäufe, Mieten, IT-Kosten).
Saldosteuersatzmethode (SSSM)
Die Saldosteuersatzmethode (SSSM): Diese vereinfachte Methode ist KMU vorbehalten. Sie ziehen keine Vorsteuer ab. Die geschuldete Steuer wird berechnet, indem der gesamte steuerbare Umsatz mit dem für die entsprechende Branche oder Tätigkeit geltenden Saldosteuersatz multipliziert wird. Steuerpflichtige, die die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllen, können ihre Abrechnungen grundsätzlich nach der SSSM erstellen:
- der jährliche Umsatz aus steuerbaren Leistungen (inkl. MWST) übersteigt CHF 5,024 Millionen nicht
- die geschuldete Steuer übersteigt CHF 108'000 pro Jahr nicht.
Vorteil: Sehr einfache administrative Abwicklung und Abrechnung nur zweimal pro Jahr (halbjährlich).
Pauschalsteuersätze
Öffentliche Körperschaften und nahestehende Bereiche (private Schulen und Spitäler, Unternehmen des öffentlichen Verkehrs usw.) sowie Vereine und Stiftungen können die Pauschalsteuersatzmethode anwenden - unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes. Die Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode ist hingegen nicht zulässig.
2. Die zwei Arten der Deklaration (das «Wann»)
Die Art der Deklaration bestimmt das Ereignis, das in Ihrer Fakturierungssoftware die Steuerpflicht auslöst:
Vereinbarte Gegenleistungen
Nach vereinbarten Gegenleistungen (Standard): Die MWST wird geschuldet, sobald Sie die Rechnung ausstellen. Auch wenn der Kunde erst nach 30 oder 60 Tagen bezahlt, muss die MWST für die Periode deklariert werden, in der die Rechnung erstellt wurde. Dies ist die Standardmethode für Unternehmen mit vollständiger Buchhaltung (Debitoren/Kreditoren).
Erhaltene Gegenleistungen
Nach erhaltenen Gegenleistungen (auf Antrag): Die MWST wird erst geschuldet, wenn Sie das Geld tatsächlich erhalten. Solange die Rechnung nicht bezahlt ist, besteht keine Deklarationspflicht.
Vorteil: Ein erheblicher Vorteil für Ihre Liquidität, da Sie die MWST niemals für Ihre Kunden vorfinanzieren. Diese Methode erfordert einen schriftlichen Antrag bei der ESTV.
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