Mehrwertsteuer-Abrechnung

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Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf die meisten in der Schweiz gelieferten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird auf jeder Stufe der Produktions- und Vertriebskette erhoben, von der Herstellung bis zum Endverkauf an den Konsumenten. Unternehmen erheben MWST auf ihren Verkäufen und führen sie nach Abzug der auf Einkäufen bezahlten MWST an die Steuerbehörden ab.

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig?

In der Schweiz unterliegen die meisten Unternehmen der MWST, wenn sie Waren oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erbringen:

  • Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über CHF 100'000 müssen sich bei den Steuerbehörden registrieren und MWST auf ihren Verkäufen erheben.
  • Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Waren oder Dienstleistungen erbringen und über CHF 100'000 Umsatz erzielen, sind ebenfalls MWST-pflichtig.
  • Bestimmte Tätigkeiten sind von der MWST befreit (z. B. Finanzdienstleistungen, medizinische oder soziale Leistungen, kulturelle und Bildungsangebote). Unternehmen können sich jedoch freiwillig registrieren, um Vorsteuer auf ihre Einkäufe zurückzufordern.

Muss ich mein Unternehmen bei der MWST anmelden?

Nein, ausser wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • Ein Umsatz von mehr als CHF 100'000 pro Jahr.
  • Eine Umsatzprognose für die ersten drei Monate kann zur Pflicht führen. Wird die Basis für die nächsten drei Quartale auf über CHF 100'000 hochgerechnet, muss eine Anmeldung bei der EStV erfolgen.
  • Eine freiwillige MWST-Registrierung ist möglich.

Welche Mehrwertsteuersätze gibt es?

In der Schweiz gibt es drei MWST-Sätze:

Normalsatz 8,1 %

Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen (z. B. Kleidung, Elektronik, Gastronomie).

Sondersatz 3,8 %

Für Beherbergungsleistungen inkl. Frühstück, auch wenn dieses separat verrechnet wird.

Reduzierter Satz 2,6 %

Für lebensnotwendige Güter wie Grundnahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und den öffentlichen Verkehr.

MWST-Befreiung 0,0 %

Bestimmte Produkte und Dienstleistungen sind in der Schweiz von der MWST befreit (z. B. Versicherungen, Finanztransaktionen, medizinische und Bildungsleistungen, Immobiliengeschäfte). Auch Exporte sind befreit, was Schweizer Unternehmen wettbewerbsfähig im Ausland macht.

Abrechnungsmethoden

Es gibt verschiedene Methoden für die MWST-Abrechnung: – Effektive Abrechnung (nach vereinnahmten Zahlungen) – Standardsatz (nach Rechnungsstellung) – Nettosteuer-Schuld-Sätze (TDFN) und Pauschalsteuersätze (TaF) für vereinfachte Abrechnung.

Nettosteuer-Schuld-Sätze (TDFN)

Berechtigt sind Unternehmen, wenn:

  • der Umsatz (inkl. MWST) CHF 5,024 Mio. nicht übersteigt
  • die geschuldete Steuer nicht mehr als CHF 108'000 pro Jahr beträgt

Pauschalsteuersätze (TaF)

Öffentliche Körperschaften, Schulen, Spitäler, Verkehrsunternehmen, Vereine und Stiftungen können Pauschalsteuersätze anwenden – unabhängig vom Umsatz.

Effektive Abrechnung

Die MWST wird bei Effektive Abrechnung nach tatsächlichem Zahlungseingang/-ausgang verbucht. Dies kann Liquiditätsplanung und Administration erleichtern.

Standardabrechnung

Die geschuldete MWST wird auf Basis der ausgestellten und erhaltenen Rechnungen berechnet.